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[Download] "Umfang und Grenzen des Weisungsrechts von GmbH-Gesellschaftern" by Roland Karl # eBook PDF Kindle ePub Free

Umfang und Grenzen des Weisungsrechts von GmbH-Gesellschaftern

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eBook details

  • Title: Umfang und Grenzen des Weisungsrechts von GmbH-Gesellschaftern
  • Author : Roland Karl
  • Release Date : January 12, 2009
  • Genre: Law,Books,Professional & Technical,
  • Pages : * pages
  • Size : 321 KB

Description

Nach § 37 GmbHG können die Gesellschafter den GeschĂ€ftsfĂŒhrern Weisungen erteilen. Allerdings wird im GmbHG nicht der Begriff 'Weisung' verwandt. In § 37 Abs. 1 GmbHG wird nur von einer BeschrĂ€nkung der Befugnis der GeschĂ€ftsfĂŒhrer, die Gesellschaft zu vertreten, gesprochen, wobei mit Vertretung gerade das InnenverhĂ€ltnis - also die FĂŒhrung der GeschĂ€fte - gemeint ist. Im gesellschaftsrechtlichen Sprachgebrauch wird dann von einer Weisung gesprochen, wenn die Befugnis der GeschĂ€ftsfĂŒhrer zur GeschĂ€ftsfĂŒhrung durch den Gesellschaftsvertrag oder durch BeschlĂŒsse der Gesellschafter beschrĂ€nkt wird. Eine Begriffsdefinition der Weisung sucht man im Gesellschaftsrecht vergeblich. Es wird sich aber die allgemeine Beschreibung der Weisung im Auftragsrecht, wobei es sich demnach bei einer Weisung um eine einseitige ErklĂ€rung des Auftraggebers, durch die er einzelne Pflichten des Beauftragten bei AusfĂŒhrung des Auftrages konkretisiert, handelt, ĂŒbertragen lassen. Je nach Struktur einer GmbH werden Weisungen in der Rechtswirklichkeit sehr unterschiedliche Rollen spielen. Wegen der in § 37 Abs. 1 GmbHG genannten Voraussetzung eines Gesellschafterbeschlusses werden in grĂ¶ĂŸeren Gesellschaften Weisungen eher nicht alltĂ€glich sein. Dies kann sich natĂŒrlich dann schnell Ă€ndern, wenn die Gesellschafter ihr Weisungsrecht auf ein zusĂ€tzliches, durch die Satzung vorgesehenes Organ ĂŒbertragen. Ein solches Organ wĂ€re dann in der Lage, auch bei einzelnen Maßnahmen und Sachverhalten rasch eine Entscheidung herbeizufĂŒhren. Durch § 6 GmbHG wird zwingend das Vorhandensein eines oder mehrerer GeschĂ€ftsfĂŒhrer vorgeschrieben. So besitzt jede GmbH schon nach dem Normalstatut zumindest zwei Organe - die Gesellschafterversammlung und die GeschĂ€ftsfĂŒhrung. Durch das in § 37 Abs. 1 GmbHG verankerte Weisungsrecht wird den Gesellschaftern die Möglichkeit gegeben, die GeschĂ€ftsfĂŒhrungsbefugnis der GeschĂ€ftsfĂŒhrer jederzeit BeschrĂ€nkungen zu unterwerfen. Durch die FlexibilitĂ€t des GmbHG werden die Gesellschafter also in die Lage versetzt, sich entweder aktiv in die GeschĂ€fte der Gesellschaft einzuschalten, oder sich aber auch nur in die passive Rolle des Kapitalgebers zu begeben. Ist der Umfang der Kompetenzen von Gesellschafter und GeschĂ€ftsfĂŒhrern unklar, so fĂŒhrt dies gern zu Konflikten in der Gesellschaft. Daher besteht die Notwendigkeit, einerseits die Reichweite der GeschĂ€ftsfĂŒhrungsbefugnis und andererseits den Umfang und die Grenzen des Weisungsrechts zu konkretisieren.


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